Notariat Frankfurt • Darmstadt • Ober-Ramstadt

 

Was ist ein Notar?

 

Der Notar (notarius, Geschwindschreiber) ist in Deutschland als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes für die Beurkundung von Willenserklärungen auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege tätig. Die Beglaubigungen von Urkunden durch ihn dokumentieren, dass die Inhalte der beglaubigten Urkunde korrekt sind bzw. wie zum Beispiel bei Abtretungserklärungen, Löschungsantrag gleichfalls erklärte Willensbekundigungen sind. Er wird nach den entsprechenden Richtlinien der Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland bestellt.

Das Berufsrecht der Notare ist bundeseinheitlich in der Bundes-notarordnung  geregelt. Notare müssen unabhängig und unparteiisch sein und unterliegen der Verschwiegenheitspflicht. Sie unterliegen der Aufsicht der Landesjustizverwaltung.

(Quelle: www.wikipedia.de)

 

Wann zum Notar? 

 

  • Beurkundungen jeglicher Art (Eheverträge, Erbverträge, Immobilienverträge, Schenkungsverträge, Testamente, Patientenverfügungen, Vorsorge-vollmachten, Scheidungsfolgenvereinbarungen, Versammlungsbeschlüsse, Gründung sowie Umgestaltung einer Gesellschaft, etc.)
  • Vollstreckbarerklärung von privaten Urkunden, Anwaltsvergleiche und Schied-sprüche mit vereinbartem Wortlaut
  • Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften
  • Abnehmen von Eiden und eidesstattlichen Versicherungen
  • Erstellen von Vermögensverzeichnissen
  • Vermittlung von Nachlassauseinandersetzungen und Gesamtgutauseinander-setzungen
  • Beratung in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 

 

Warum zum Notar?

 

  • unparteiliche Beratung über die rechtliche Tragweite des beabsichtigten Rechtsgeschäfts
  • Darstellung konfliktfähiger Punkte
  • Entwurf des Urkundstextes nach den Bedürfnissen der Beteiligten
  • Vollzug der Urkunde (z.B. Eintrag im Handelsregister oder im Grundbuch)

 

Wozu notarielle Urkunde?

 

  • Funktion der Beweissicherung
  • Vollstreckungswirkung als Sicherungsmittel für Kreditaufnahme und Durch-setzung vertraglicher Zahlungspflichten
  • Wirkung wie eine gerichtliche Entscheidung

 

Was kostet der Notar?

 

Der Notar erhebt Gebühren und Auslagen für seine Tätigkeit nach Kostenordung.  Den Notaren ist es verboten, höhere als die gesetzlich vor-geschriebenen Gebühren zu verlangen. Es ist ihnen aber auch umgekehrt nicht gestattet, auf die gesetzlich vorgesehenen Gebühren ganz oder teilweise zu verzichten. Kostenschuldner ist jeder, der die Tätigkeit des Notars veranlasst hat, bei der Beurkundung von Rechtsgeschäften insb. jeder Teil, dessen Erklärung be-urkundet ist.

 

Die Höhe der konkret in einem Fall entstehenden Gebühren richtet sich grundsätzlich nach dem Gegestandswert des Geschäfts, das beurkundet wird, sog. Geschäfts-wert. Ist der Wert ermittelt, kommen einzelne Gebührensätze zum Tragen. Dabei sieht die Kostenordnung eine volle Gebühr, eine doppelte Gebühr oder eine halbe Gebühr.

 

 

 

Weitere und ergänzende Informationen zum Notariat finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer.

 

 

zurück